Privathaftpflichtversicherung

Verletzen Personen andere Menschen unabsichtlich oder beschädigen ihr Eigentum, haften sie dafür mit ihrem gesamten Vermögen. Insbesondere wenn Dritte durch einen Unfall zu Schaden kommen, können die Schadensersatzansprüche zum finanziellen Ruin führen. Nur eine private Haftpflichtversicherung kann hier helfen. Für Verbraucherschützer ist die Haftpflicht daher für jeden ein Muss.

Neu in der Privathaftpflichtversicherung:

  • Selbständige nebenberufliche Tätigkeit bis max. € 12.000 Jahres Brutto-Gesamtumsatz
  • Minderjährige Personen (Au-Pair, Austauschschüler, Babysitter)
  • die unverheirateten Enkelkinder • volljährige Kinder mit geistiger/ körperlicher Behinderung
  • Schäden, für die Dritte in Anspruch genommen werden, die Ihnen oder einer mitversicherten Person bei Notfällen (gem. § 904 BGB) Hilfe geleistet haben

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